Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege – das steht dir 2025 zu

PFLEGEGRAD

Wusstest du, dass dir als pflegebedürftige Person mit Pflegegrad jeden Monat Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € zustehen – komplett zuzahlungsfrei?

Viele Angehörige und Pflegebedürftige kennen diese Leistung gar nicht – dabei hilft sie enorm im Pflegealltag. In diesem Artikel erfährst du, welche Hilfsmittel dir zustehen, worin der Unterschied zwischen Verbrauchshilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln liegt – und wie du die 42 € ganz einfach ausschöpfst.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege zu Hause erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder für mehr Sicherheit und Hygiene sorgen. Man unterscheidet zwei Kategorien:

  • 1. Technische Pflegehilfsmittel

    Dazu zählen z. B. Pflegebetten, Patientenlifter, Duschstühle oder ein Hausnotrufsystem.
    Diese werden meist vom Sanitätshaus oder durch Anbieter direkt geliefert – nach Verordnung oder Antrag bei der Pflegekasse. Die Kasse übernimmt die Kosten, häufig als Leihgeräte.
    Dieser Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.

    2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    Das sind Produkte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt und verbraucht werden – z. B.:

    • Einmalhandschuhe

    • Bettschutzeinlagen

    • Desinfektionsmittel

    • Schutzschürzen

    • Mundschutz/FFP2-Masken

Dein Anspruch: 42 € pro Monat – ab Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher haben monatlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € – ganz ohne Zuzahlung. Diese Leistung ist gesetzlich geregelt (§ 40 Abs. 2 SGB XI) und zusätzlich zu allen anderen Leistungen abrufbar, wenn die Pflege daheim von Angehörigen oder dem Pflegedienst unterstützt wird.

Welche Wege gibt es, diese Pflegehilfsmittel zu bekommen?

📦 Pflegehilfsmittel ganz einfach mit der Pflegebox

Und es ist auch ganz einfach: über den Link kommst du direkt zur Seite, wählst die Verbrauchshilfsmittel nach Wert aus, bis 42€ ausgeschöpft sind und gibst dann deine Daten ein.  Pflegebox übernimmt dann den Antrag bei deiner Pflegekasse und schickt dir nach der Genehmigung direkt die erste Box nach Hause!

Mit der Pflegebox bekommst du:

✅ Jeden Monat eine fertig gepackte Box
✅ Mit allen zugelassenen Pflegehilfsmitteln
✅ Zuzahlungsfrei, direkt zu dir nach Hause
✅ Kein Papierkram – der Anbieter übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse

Du kannst deine Box bei Bedarf individuell zusammenstellen – je nachdem, was du wirklich brauchst.

💡 Und keine Sorge: Falls sich dein Bedarf ändert, kannst du die Inhalte jederzeit anpassen.

Wichtig zu wissen:

  • Die 42 € stehen dir zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung

  • Die Leistung ist monatlich neu abrufbar – wird sie nicht genutzt, verfällt sie

  • Voraussetzung: Pflegegrad 1 oder höher und häusliche Pflege

  • Die Pflegehilfsmittel-Box muss nur einmal beantragt werden – danach läuft alles automatisch

Fazit: Nichts verschenken, was dir zusteht!

Viele Familien verzichten unbewusst auf diese monatliche Unterstützung. Dabei machen es Anbieter wie pflegebox.de besonders einfach. Du bekommst, was du brauchst – ohne Aufwand, ohne Vorkasse, ohne Sorgen.

Also: Gehör nicht zu den 4 von 5, die diese Pflegeleistungen ungenutzt lassen. Nutze, was dir zusteht – und erleichtere dir den Pflegealltag.

*mit Bestellung der kostenfreien Pflegebox über den Link erhalte ich eine kleine Provision und freue mich darüber, dass du mich auf diesem Weg unterstützt.

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