VERSORGUNG

Kennst du das Gefühl, jeden Monat Geld zu verschenken – ohne es zu wissen?
Genau das passiert gerade vielen Familien. Denn wer einen Pflegegrad hat – egal welchen – hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Komplett zuzahlungsfrei. Jeden Monat neu.
Wer diesen Anspruch nicht nutzt, verliert ihn – er verfällt monatlich und lässt sich nicht ansparen.
In diesem Artikel erkläre ich dir was Pflegehilfsmittel beantragen bedeutet, was dir zusteht – und wie du am einfachsten an deine monatliche Box kommst.
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege zu Hause erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder für mehr Sicherheit und Hygiene sorgen. Es gibt zwei Kategorien:
1. Technische Pflegehilfsmittel
Dazu zählen z. B. Pflegebetten, Patientenlifter, Duschstühle oder ein Hausnotrufsystem.
Diese werden meist vom Sanitätshaus oder durch Anbieter direkt geliefert – nach Verordnung oder Antrag bei der Pflegekasse. Die Kasse übernimmt die Kosten, häufig als Leihgeräte.
Dieser Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
Das sind Produkte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt und verbraucht werden – z. B.:
Einmalhandschuhe
Bettschutzeinlagen
Desinfektionsmittel
Schutzschürzen
Mundschutz/FFP2-Masken
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher haben monatlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro – ganz ohne Zuzahlung. Diese Leistung ist gesetzlich geregelt (Paragraph 40 Abs. 2 SGB XI) und zusätzlich zu allen anderen Leistungen abrufbar.
42 € pro Monat – für immer weg, wenn du sie nicht nutzt.
Diese Leistung lässt sich nicht ansparen. Wer sie im jeweiligen Monat nicht abruft, verliert sie. Unwiederbringlich.
Das klingt nach wenig – aber 42 Euro mal 12 Monate sind 504 Euro im Jahr. Geld das dir zusteht und das du für den Pflegealltag nutzen kannst.
Das ist der einfachste Weg um die 42 Euro wirklich jeden Monat zu nutzen – ohne dass du dich darum kümmern musst.
Ich empfehle die Pflegebox weil ich gesehen habe wie viele Familien diese 42 Euro einfach liegen lassen. Nicht weil sie es nicht wollen – sondern weil der Weg dahin zu kompliziert klingt. Mit der Pflegebox entfällt dieser Aufwand komplett.
So funktioniert es:
Das Beste daran: Du musst gar nichts tun. Kein Papierkram, keine Vorkasse, keine Abrechnung. Die Box kommt einfach an.

Mit der Pflegebox bekommst du:
Ja. Wenn du eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad versorgst, kannst du die Box in deren Namen bestellen. Du gibst einfach die Daten der pflegebedürftigen Person an. Die Genehmigung läuft über deren Pflegekasse.
Sie verfallen. Es gibt keine Möglichkeit den Betrag auf den nächsten Monat zu übertragen oder rückwirkend abzurufen. Genau deshalb lohnt sich eine monatliche Box: sie läuft automatisch und du musst selbst nichts mehr veranlassen.
Nein. Du beantragst die Pflegebox einmalig. Danach läuft die Lieferung automatisch jeden Monat. Du kannst die Inhalte jederzeit anpassen.
Ja, wenn du Pflegegrad 1 oder höher hast und zu Hause gepflegt wirst. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € monatlich direkt. Du zahlst nichts.
Nein. Der Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist eine eigenständige Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und wird nicht mit Pflegegeld, Sachleistungen oder dem Entlastungsbetrag verrechnet.
Die Leistung gilt ab Pflegegrad 1. Eine Änderung des Pflegegrads nach oben ändert nichts an deinem Anspruch auf Pflegehilfsmittel – du hast ihn weiterhin. Informiere einfach deinen Anbieter wenn sich etwas ändert.
Ich empfehle die Pflegebox nicht weil ich muss – sondern weil ich es selbst gesehen habe. Viele Familien die ich begleite wussten jahrelang nicht, dass ihnen diese 42 Euro monatlich zustehen. Das ist Geld das im Pflegealltag wirklich hilft.
Der Antrag ist kostenlos, der Aufwand minimal. Es gibt keinen Grund diese Leistung nicht zu nutzen.
*mit Bestellung der zuzahlungsfreien Pflegebox über den Link erhalte ich eine kleine Provision und freue mich darüber, dass du mich auf diesem Weg unterstützt.
© Jennifer Reich | Impressum | Datenschutz | AGB
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